AGBs Trainer*innen-Profil

Allgemeine Geschäftsbedingungen Trainer*innen-Profil

  • 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung eines Trainer*innen-Profils auf der Website des Netzwerks Gewaltfreie Kommunikation München e. V. (im Folgenden: „NGFK“). Diese AGBs regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem NGFK und den Trainer*innen.

  • 2 Bereitstellung des Trainer*innen-Profils; Seminarkalender
  1. Das NGFK stellt den Trainer*innen ein Trainer*innen-Profil auf der Website gewaltfrei-muenchen.de zur Verfügung, mit dem sich die Trainer*innen als Trainer*in der Gewaltfreien Kommunikation (im Folgenden: „GFK“) vorstellen können.
  2. Das Trainer*innen-Profil besteht aus
    1. dem Namen des Trainers/der Trainerin;
    2. der Kontaktadresse (Postanschrift, Telefon, E-Mail, Website);
    3. einem Profilfoto;
    4. einem Logo (optional);
    5. einem Profiltext
  3. Das NGFK räumt den Trainer*innen darüber hinaus die Möglichkeit ein, Veranstaltungen in den Seminarkalender auf der Website einzutragen.
  • 3 Vergütung
  1. Das NGFK ist verpflichtet, aus vereinsrechtlichen Gründen für die Bereitstellung des Trainer*innen-Profils eine jährliche Vergütung in Höhe von 60 € brutto in Rechnung zu stellen.
  2. Die Vergütung ist jeweils fällig am 20.01. eines Jahres.
  • 4 Pflichten der TrainerInnen; Einräumung von Nutzungsrechten
  1. Ein Trainer*innen-Profil kann nur veröffentlichen, wer das notwendige Wissen und die Anwendung der Methode und Haltung der GFK durch die Teilnahme an mindestens 25 Tagen GFK-Ausbildung nachweisen kann.
  2. Die Trainer*innen sind verpflichtet, die für das Trainer*nnen-Profil notwendigen

Informationen gemäß § 2 Abs. 2 sowie geeignete Nachweise für das Wissen und die Anwendung der Methode und der Haltung der GFK gemäß dem vorstehenden Absatz bereitzustellen. Das NGFK kann die Veröffentlichung eines Profilinhalts ablehnen, wenn er gegen geltendes Recht oder die Grundsätze der GFK verstößt. Das NGFK behält sich vor, den von den Trainer*innen bereitgestellten Text anzupassen, um ein einheitliches Erscheinungsbild des Trainer*innen-Profils sicherzustellen. Auf die Veröffentlichung eines ganz bestimmten Profilinhalts besteht kein Anspruch.

  1. Der Trainer/die Trainerin räumt dem NGFK das Recht ein, die bereitgestellten Inhalte des Trainer*innen-Profils öffentlich zugänglich zu machen sowie in Printform zu vervielfältigen und zu verbreiten.
  2. Der Trainer/die Trainerin erklärt, Inhaber aller notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den bereitgestellten Informationen zu sein und mit der Veröffentlichung nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Für den Fall, dass Dritte das NGFK aufgrund des Trainer*innen-Profils in Anspruch nehmen sollten, stellt der Trainer/die TrainerIn das NGFK von allen entstandenen und entstehenden Kosten frei, inklusive anfallender Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts und Führung eines Gerichtsprozesses.
  3. Der Trainer/die Trainerin ist verpflichtet, die Informationen in dem Trainer*innen-Profil aktuell zu halten.

 

  • 5 Vertragslaufzeit
  1. Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
  • 6 Depublikation

Das NGFK behält sich das Recht vor, das Trainer*innen-Profil oder Einträge der Trainer*innen im Seminarkalender zu depublizieren, wenn

  1. die öffentliche Zugänglichmachung gegen geltendes Recht oder die Grundsätze der GFK verstößt;
  2. der Trainer/die TrainerIn trotz Mahnung die Vergütung nach § 3 nicht entrichtet.
  • 7 Haftung

Das NGFK haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen sowie der Verletzung von Leib, Leben und/oder der Gesundheit.

  • 8 Änderungen dieser AGBs

Das NGFK behält sich vor, diese AGBs zu ändern. In diesem Fall übersendet das NGFK dem Trainer/der Trainerin die neuen AGBs drei Monate vor deren Inkrafttreten per E-Mail. Widerspricht der Trainer/die Trainerin dieser Änderung nicht binnen eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die neuen AGBs als angenommen. Innerhalb dieser Frist kann der Trainer/die Trainerin das Vertragsverhältnis außerordentlich mit Wirkung zum Inkrafttreten der neuen AGBs kündigen unter Rückerstattung der ggf. noch anteiligen Vergütung.

  • 9 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Netzwerk Gewaltfreie Kommunikation München e. V.
Postfach 86 07 69
81634 München
Telefon +49 89 21558369

Mail: kontakt@gewaltfrei-muenchen.de

Bankverbindung:
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